Arbeitssicherheit: Persönlich. Rechtssicher. Umsetzbar.
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Sicherheit braucht Vertrauen.
Unser Team
Unser erfahrenes Team steht für fachliche Kompetenz, klare Verantwortung und persönliche Betreuung. Dabei legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, kurze Wege und den persönlichen Austausch.
Aktuelles
FAQs
Arbeitssicherheit und Brandschutz sind gesetzlich vorgeschrieben, gleichzeitig bieten sie echten Mehrwert für Unternehmen. Die folgenden Fragen geben einen Überblick über Pflichten, Fristen und praxisnahe Lösungen.
Welche Aufgaben übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berät u. a. bei:
•Gefährdungsbeurteilungen
•Gestaltung sicherer Arbeitsplätze
•Arbeitsmitteln und Maschinen
•Unfällen und Beinaheunfällen
•Unterweisungen und Präventionsmaßnahmen
•Nimmt an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)teil
• Führt begehungen durch
Ziel ist es, Risiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.
Wann wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt?
Sobald ein Unternehmen mindestens eine beschäftigte Person hat, ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ASiG). Umfang und Art der Betreuung richten sich nach Branche, Anzahl der Beschäftigten und Gefährdungspotenzial.
Gibt es Alternativen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Für geeignete kleinere Unternehmen besteht die Möglichkeit der alternativen Betreuung. Dabei übernimmt die unternehmerische Leitung nach einer speziellen Qualifizierung Teile der Arbeitsschutzaufgaben selbst. Ergänzend erfolgt eine anlassbezogene Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, z. B. bei Änderungen im Betrieb, nach Unfällen oder bei besonderen Gefährdungen. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz verbleibt dabei weiterhin vollständig bei der Unternehmensleitung.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum ist sie verpflichtend?
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie erfasst mögliche Gefährdungen, bewertet Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest. Fehlende oder veraltete Gefährdungsbeurteilungen können zu Bußgeldern, Haftungsrisiken und Problemen bei Kontrollen führen.
Wer trägt die Verantwortung für Arbeitssicherheit im Betrieb?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei der unternehmerischen Leitung. Auch bei externer Betreuung verbleibt die Pflicht zur Organisation des Arbeitsschutzes, fachkundige Unterstützung hilft, diese Verantwortung rechtssicher wahrzunehmen.
Wann ist eine brandschutzbeauftragte Person erforderlich?
Eine brandschutzbeauftragte Person ist erforderlich, wenn:
• erhöhte Brandgefahren bestehen
• viele Personen gleichzeitig anwesend sind
• besondere Nutzungen oder Betriebsabläufe vorliegen
• dies durch Behörden, Versicherungen oder Brandschutzkonzepte gefordert wird
Welche Aufgaben übernimmt eine brandschutzbeauftragte Person?
Zu den Aufgaben gehören u. a.:
• Organisation des betrieblichen Brandschutzes
• Erstellung und Pflege von Brandschutzordnungen
• Durchführung von Schulungen und Unterweisungen
• Abstimmung mit Feuerwehr und Aufsichtsbehörden
Reichen Unterweisungen und Schulungen allein aus?
Unterweisungen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes, ersetzen jedoch keine kontinuierliche fachkundige Betreuung. Gesetzlich gefordert ist eine dauerhafte Beratung zur sicheren Organisation von Arbeitsschutz und Brandschutz.
Warum ist externe Unterstützung im Arbeitsschutz sinnvoll?
Externe Fachkräfte verfügen über aktuelles Fachwissen, Erfahrung aus verschiedenen Branchen und entlasten Unternehmen bei der Umsetzung komplexer gesetzlicher Anforderungen, effizient und rechtssicher.







