Arbeitssicherheit Neubert - Constantin Neubert
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Dienstleistungsverhältnisse zwischen Arbeitssicherheit Neubert - Constantin Neubert (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber, soweit kein gesonderter schriftlicher Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde, der diesen AGB vorgeht.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsschluss und Verbindlichkeit von Beauftragungen
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:
1. die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber,
2. eine schriftliche oder elektronische Auftragserteilung (Beauftragung) durch den Auftraggeber, die der Auftragnehmer schriftlich oder elektronisch bestätigt, oder
3. die Aufnahme der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nach Eingang einer Beauftragung.
(3) Mit Zugang der Auftragsbestätigung oder Aufnahme der Leistung durch den Auftragnehmer ist die Beauftragung für den Auftraggeber verbindlich. Eine Stornierung oder Änderung des Auftrags bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall ein angemessenes Stornoentgelt zu, dessen Höhe sich nach den bis zur Stornierung entstandenen Aufwendungen und Vorleistungen richtet, mindestens jedoch 30 % des vereinbarten Nettohonorars.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik sowie des vereinbarten Leistungsumfangs.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu vergeben, sofern der Auftraggeber dem nicht aus wichtigem Grund widerspricht.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Terminverzögerungen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zur Schadensersatzforderung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfuegung zu stellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unterlassener oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen zu dessen Lasten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettohonorare zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 6 Mahnwesen
(1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist eine erste Zahlungserinnerung zu versenden. Diese ist kostenfrei.
(2) Bei weiterem Verzug werden ab der zweiten Mahnung Mahngebühren von pauschal 5,00 EUR je Mahnschreiben erhoben. Darüber hinaus werden die tatsächlich entstandenen Inkassokosten und Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht.
(3) Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung ausstehender Forderungen einzustellen, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Schadensersatzansprüche entstehen.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, sämtliche offenen Forderungen nach fruchtlosem Mahnverfahren an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur weiteren Verfolgung zu übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und Unterlagen
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten oder zugearbeiteten Unterlagen, Konzepte, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsunterlagen, Betriebsanweisungen, Berichte, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend "Arbeitsergebnisse") sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und urheberrechtlich geschützt.
(2) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen innerbetrieblichen Gebrauch ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere:
4. die Weitergabe an unbeteiligte Dritte,
5. die gewerbliche Verwertung oder Weiterlizenzierung,
6. die Verwendung durch verbundene Unternehmen ohne gesonderte Vereinbarung,
ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Arbeitsergebnisse zu verändern, zu bearbeiten oder unter eigenem Namen zu veröffentlichen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers.
(4) Bei Verstößen gegen diese Nutzungsregelungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz in Höhe der üblichen Lizenzvergütung für die unberechtigte Nutzung zu fordern.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt unbefristet über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind vertraulich und ausschließlich für den adressierten Auftraggeber bestimmt. Sie dürfen insbesondere nicht:
7. an Mitbewerber des Auftragnehmers weitergegeben werden,
8. an andere potenzielle Kunden oder Dienstleister zum Zweck des Preisvergleichs oder der Nachbildung übermittelt werden,
9. ohne Zustimmung des Auftragnehmers veröffentlicht oder verbreitet werden.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht begründet Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitenden ausschließlich zur Durchfuehrung des Vertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
(4) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Datenschutzhinweise des Auftragnehmers sind auf Anfrage erhältlich.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen personenbezogener Daten unverzüglich mitzuteilen, soweit diese für die Vertragsabwicklung relevant sind.
§ 9 Haftung und Haftungsausschluss
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal auf das dreifache des für den jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellten Nettohonorars.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz (§ 536a BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfuegung gestellten Informationen und Unterlagen. Eine Haftung für Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafuer, dass die erarbeiteten Unterlagen und Empfehlungen den betriebsspezifischen Anforderungen des Auftraggebers in jeder Hinsicht entsprechen, sofern der Auftraggeber nicht alle relevanten betrieblichen Besonderheiten vollständig mitgeteilt hat.
(6) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem Schaden und den schadensbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(7) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Gewährleistung und Reklamationen
(1) Mängel an den erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis des Mangels, schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Auftraggeber zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.
(3) Offensichtliche Fehler oder Unvollständigkeiten in Angeboten oder Rechnungen begründen keinen Vertragsanspruch und können vom Auftragnehmer jederzeit berichtigt werden.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Für Einzelaufträge gilt der Vertrag mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung als beendet.
(2) Laufende Betreuungsverhältnisse (z.B. regelmäßige Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit) können beidseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßen gegen diese AGB oder bei anhaltendem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung.
(4) Im Falle der Kündigung sind alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Teilleistungen vom Auftraggeber vergütet, auch wenn ein vereinbarter Gesamtauftrag nicht abgeschlossen wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern. Der Auftraggeber kann Änderungen widersprechen; in diesem Fall gilt die jeweils alte Fassung der AGB für laufende Vertragsverhältnisse fort.
Arbeitssicherheit Neubert - Constantin Neubert
Stand: Juni 2025
